Solidargemeinschaften endlich anerkannt
Lange haben wir darauf hingearbeitet, endlich ist es soweit: Am 6. Mai beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) die gesetzliche Anerkennung der Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber „erkennt die Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an“, schreibt die Nachrichtenagentur epd. Damit steht die Arbeit der Solidargemeinschaften endlich auf einer klaren rechtlichen Grundlage.