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Unser Blog thematisiert aktuelle Entwicklungen und vieles mehr rund um unsere Solidargemeinschaft.

Ein weiterer Schritt zur Gleichbehandlung

Nach dieser Entscheidung des Finanzgerichts Münster können viele Mitglieder von Solidargemeinschaften aufatmen: Gemeinsam mit dem Hessischen Finanzgericht hat es entschieden, dass Beiträge an eine Solidargemeinschaft steuerlich absetzbar sind.

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Ein wichtiger Meilenstein unserer Entwicklung

Nun ist es vollbracht: Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Prüfung beendet und allen Mitgliedern der BASSG die Anerkennung als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ bescheinigt. Damit bestätigt das Gesundheitsministerium, dass die Samarita Solidargemeinschaft aus Bremen, die Mitglied des Dachverbands der Solidargemeinschaften BASSG ist, sämtliche gesetzlichen Kriterien erfüllt. Dazu gehören Leistungszusagen in Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenkassen sowie finanzielle Stabilität.

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Solidargemeinschaften endlich anerkannt

Lange haben wir darauf hingearbeitet, endlich ist es soweit: Am 6. Mai beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) die gesetzliche Anerkennung der Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber „erkennt die Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an“, schreibt die Nachrichtenagentur epd. Damit steht die Arbeit der Solidargemeinschaften endlich auf einer klaren rechtlichen Grundlage.

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Freude über Einigung mit BaFin

Die Einigung mit der Finanzaufsicht BaFin ist auf eine breite Presseresonanz gestoßen und hat bei den Mitgliedern unserer Solidargemeinschaften Freude ausgelöst. Die Samarita kann nun endlich wieder Mitglieder aufnehmen.

Der Einigung mit der BaFin ging eine Präzisierung der Statuten der Samarita voraus. Die Samarita muss darauf hinweisen, dass ihre Leistungen auf die vorhandenen Mittel beschränkt sind. Damit können alle Seiten leben.

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Samarita setzt sich gegen Barmer durch

Die Barmer GEK lässt ihre Versicherte, Frau Sigrid Hepting, nach jahrelangem Rechtsstreit zur Samarita wechseln. Dadurch hat die Barmer de facto unsere Solidargemeinschaft als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ anerkannt. Dies ist ein wichtiger Erfolg für alle BASSG-Einrichtungen. Wir danken Frau Hepting, dass sie als Schlüsselperson diesen Erfolg überhaupt erst ermöglicht hat und heißen sie herzlich willkommen in unserer Gemeinschaft.

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Ausblick 2018

Auch 2017 war ein bewegtes Jahr: Die Medien haben umfangreich über die Solidargemeinschaften berichtet und der Dialog mit der Politik war intensiv mit sehr vielen positiven Feedbacks. Großer Dank gebührt allen unseren Mitgliedern. Ihr Zuspruch war auch dieses Jahr sehr groß und ist sehr wichtig für uns. Die Kommunikation mit den Ministerien wird auch 2018 weiter intensiv fortgeführt werden.

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20 Jahre Samarita

Heute feiert die Samarita ihr 20jähriges Bestehen. Aus damals acht Gründern sind wir langsam, aber stetig zu heute über 300 Mitgliedern gewachsen. Der Blick zurück zeigt: Wir haben unser Ziel, eine solidarische Krankenversorgung, erreicht. In die Zukunft schauen wir mit Zuversicht.

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Solidargemeinschaften als Alternative

Unser Gesundheitssystem muss neue Wege gehen. Dazu bieten die Solidargemeinschaften wichtige Anregungen, die in der Öffentlichkeit auf Resonanz stoßen. Die Medical Tribune stellte kürzlich unser Modell in einem großen Artikel vor. Und die Zeitschrift „Versorgungsforschung“ sprach mit Dr. Konrad Schily darüber, was die Solidargemeinschaften anders machen als GKV und PKV.

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10 Gründe für mehr Solidarität

Für viele Menschen ist Solidarität ein wichtiger Grundwert, der in unserer hektischen Zeit leider viel zu kurz kommt. Solidargemeinschaften leben Solidarität und verwirklichen sie in ihren Einrichtungen. Welche Aspekte dabei zentral sind und wie Solidarität mit Freiheit, Selbstorganisation und Transparenz zusammenhängt, haben wir in einem 10 Punkte Grundsatzpapier aufgeschrieben.

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Reaktionen auf das Bundessozialgericht

Der enttäuschende und unverständliche Beschluss des Bundessozialgerichts, ein Urteil darüber zu fällen, ob die Barmer Ersatzkasse ihren Mitgliedern einfach verbieten kann, zu Solidargemeinschaften zu wechseln, beschäftigt die Medien.

Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am Beispiel unseres Frankfurter Mitglieds Gottfried Matthias Spaleck über die Grundidee der Solidargemeinschaften und wie sich durch das Nicht-Handeln von Bundessozialgericht und Politik nun deren Probleme vergrößern.

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Bundessozialgericht enttäuscht

Nach mehr als sechs Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten waren unsere Erwartungen an das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) groß. Knapp 18 Monate ließen uns die Richter warten. Und jetzt das: Das Gericht verweigert den Solidargemeinschaften ein höchstrichterliches Urteil und schiebt „formale Mängel“ als Grund für die Abweisung der Revision vor. Offenbar suchte das BSG lediglich einen Vorwand, um sich der Entscheidung in der Sache zu entziehen. Das ist nicht nur enttäuschend, sondern auch ein Skandal.

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Grundlegende Richtungsentscheidung

Die aktuelle „Wirtschaftswoche“ berichtet in einem ausführlichen Artikel über die BASSG-Solidargemeinschaften und über unseren Musterprozess vor dem Bundessozialgericht (BSG). Dem Richterspruch gibt das renommierte Wirtschaftsmagazin eine wichtige ordnungspolitische Bedeutung: „Man wird dann wissen, ob in Deutschland eine zugleich freiheitliche und solidarische Alternative zu den staatlichen Krankenkassen und den gewinnorientierten Privatversicherungen willkommen ist.“

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Gemeinsam Gesund

“In Solidarvereinen entscheiden Mitglieder selbst, für welche medizinische Versorgung sie ihr Geld ausgeben”, schreibt die neuste Apotheken Umschau vom 15. April 2017: “Bei ihnen herrscht Therapiefreiheit. Heißt: Solange sich gewünschte Behandlungen im Bereich des medizinisch Sinnvollen bewegen, entscheiden Mitglieder selbst über Therapien.

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