Die Samarita Solidargemeinschaft steht für eine umfassende und individuelle Krankenversorgung ihrer Mitglieder. Der Umfang ist in der Satzung und in der Zuwendungsordnung beschrieben. Kosten der Pflegebedürftigkeit entsprechend den Regelungen nach dem SGB XI werden nicht unterstützt.
Erkrankte Mitglieder der Samarita wählen die für sie am besten geeignete Therapieform zusammen mit dem behandelnden Arzt. Die Unterstützung kann bei schweren Erkrankungen über den Zuwendungsrahmen hinaus erfolgen.
In jedem Fall gewährleistet die Samarita mindestens das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen. Die Samarita ist über eine Rückabsicherung abgesichert, so dass im Notfall auch sehr hohe Krankheitskosten dauerhaft abgedeckt sind. Bei absehbar höheren Kosten werden ein Therapieplan und ein Kostenvoranschlag vom Behandler erstellt. Der Vorstand der Samarita entscheidet gegebenenfalls nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachleuten über die Unterstützung. Erfahrungsgemäß führt diese Vorgehensweise zu einer nachhaltigen und schnellen Gesundung und wirkt sich auch positiv auf die Kosten aus. Die unkomplizierte, pragmatische und emotionale Unterstützung durch die Samarita hilft unseren erkrankten Mitgliedern, sich ganz auf ihre Genesung zu konzentrieren.