- Die Samarita Solidargemeinschaft erfüllt als Solidargemeinschaft gem. § 176 SGB V die Voraussetzungen der anderweitigen
Absicherung im Krankheitsfall gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. vergleichbarer Ansprüche gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG.
- Zwecke des Vereins sind:
a.) Die Gewährung eines Rechtsanspruchs der Mitglieder auf eine umfassende und flexible Krankenversorgung, die der Art, dem Umfang und der Höhe nach den Leistungen des SGB V entspricht;
b.) die Stärkung von Eigenverantwortung und Solidarität der Mitglieder im Gesundheitsbereich. Die Mitglieder unterstützen sich gegenseitig bei Fragen der Lebensbalance, der Gesundheitspflege, der Krankenpflege und der Krankheitsbehandlung sowohl ideell als auch materiell. Sie gehen davon aus, dass verschiedene Methoden hierzu geeignet sein können (Methodenpluralismus);
c.) die Unterstützung und Förderung einer Medizin und Pflege, die der körperlichen, seelischen und geistigen Natur des Menschen gerecht wird.
- Die Satzungszwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht,
a.) dass im Krankheitsfall jedes Mitglied einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung erhält, der nach Art,
Umfang und Höhe mindestens den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch dem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau
des SGB V entspricht;
b.) dass die Struktur des Vereins und die Formen der Zusammenarbeit das Prinzip der Subsidiarität einer zivilen Bürgergesellschaft zum Ausdruck bringen und
dabei Individualität und Gemeinschaft in ein wechselseitig anregendes und förderliches Entwicklungsverhältnis bringen;
c.) dass ein angemessenes Beitragsaufkommen, eine angemessene Rücklagenbildung und sonstige Risikoabsicherung sowie eine kostenbewusste Haushaltsführung sichergestellt wird.
Die Samarita Solidargemeinschaft e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.