Jedes Mitglied der Samarita leistet einen Mitgliedsbeitrag. Dessen Höhe ergibt sich aus dem Einkommen des Mitglieds sowie aus der Anzahl der mit abgesicherten Personen. Die Beitragsordnung liefert einen Überblick über die Beitragsstufen.
Vom Mitgliedsbeitrag fließt eine Hälfte auf ein persönliches Individualkonto, der übrige Beitrag fließt in den gemeinschaftlichen Solidarfonds.
*1: Die erste Beitragsstufe gilt nur für Menschen während einer ersten Ausbildung und nur mit Genehmigung des Vorstands.
*2: Die zweite Beitragsstufe gilt nur mit Genehmigung des Vorstands für Existenzgründer in den ersten drei Jahren der ersten Existenzgründung und nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres.