Die Geschichte der Samarita Solidargemeinschaft​

Die Geschichte

Gründung 1997

Der Impuls zur Gründung der Samarita entstand aus dem Wunsch der Gründer nach einer Alternative für eine Absicherung im Krankheitsfall mit dem Fokus auf Genesung, Therapiefreiheit und Menschlichkeit. Um Urban Vogel und Christian Werner, die das Finanzberatungsunternehmen Andere Wege GmbH aufgebaut hatten, fand sich in Bremen ein zunächst sehr kleiner Kreis von engagierten Menschen mit ähnlichen Wünschen zusammen. 1997 hoben sie die Solidargemeinschaft Samarita aus der Taufe.  Ziel der Gründungsmitglieder war, eine Krankenabsicherung zu schaffen, die solidarisch organisiert ist und die Gesundheit der Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Seit ihrer Gründung hat sich die Samarita sehr erfolgreich entwickelt.

Entwicklung ab 2000

Zu Beginn der 2000er Jahre wächst die Samarita und es bilden sich erste Regionalgruppen. In ganz Deutschland werden Vorträge organisiert und das öffentliche Interesse an der Samarita nimmt zu. Der Beitritt zur Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V. (BASSG) erfolgt 2007. Die BASSG ist ein Dachverband von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen. Die Zertifizierung der Samarita durch die BASSG erfolgt 2008. Heute sind die Solidargemeinschaften der Polizei aus Münster und Vechta, die Solidargemeinschaft der Justizangestellten der JVA in Bielefeld und die Samarita Solidargemeinschaft aus Bremen in der BASSG organisiert. Zusammen sind dort derzeit ungefähr 8.000 Menschen abgesichert. Mit der Gesundheitsreform 2007 wird eine Versicherungspflicht im Krankheitsfall eingeführt. Ausgenommen sind ausdrücklich Personen, die über eine „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ verfügen. Im Sozialgesetzbuch SGB V wird diese „anderweitige Absicherung“ in § 5 Abs. 1 Nr. 13 als Alternative zur Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung genannt. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit alternative Absicherungsformen wie die Solidargemeinschaften. Zusammen mit dem GKV-Spitzenverband erarbeitet die BASSG einen Kriterienkatalog, der die Voraussetzungen einer Solidargemeinschaft definiert, um als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ zu gelten. Die endgültige Veröffentlichung, und damit die Verbindlichkeit dieses Kriterienkatalogs, scheitert leider am Widerstand des Verbandes der privaten Krankenversicherungen. Damit beginnt für die Solidargemeinschaften eine Zeit der rechtlichen Unsicherheit. Gesetzliche und private Kassen verweigern den Wechsel von Mitgliedern in die Solidargemeinschaften.

Aufbruch ab 2019

Diese Phase geht schließlich 2018 mit der Entscheidung der Barmer zu Ende, welche die Samarita de facto als „anderweitige Absicherung“ anerkennt. Im Sommer 2019 veröffentlicht  das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung, mit der Rechtssicherheit für die Solidargemeinschaften hergestellt werden soll. Bisher ist diese Gesetzesänderung zwar noch nicht umgesetzt worden, aber im Herbst 2019 gelingt durch die Einigung mit der BaFin der Durchbruch. Sie stellt das Prüfverfahren gegen die Samarita ein und erlaubt, nach dem dreijährigen Aufnahmestopp wieder neue Mitglieder aufzunehmen. Die Samarita weist nunmehr in ihrer Satzung darauf hin, dass die Leistungen auf die vorhandenen Mittel beschränkt sind. Mit der bereits seit 2011 bestehenden Rückabsicherung sorgen die Solidargemeinschaften, die in der BASSG organisiert sind, ohnehin dafür, dass auch kostenintensive gesundheitliche Risiken abgesichert sind. Die Einigung mit der BaFin stärkt den Status der Samarita als Solidargemeinschaft. 

Gesetzliche Anerkennung

Mit der Einführung des § 176 SGB V im Juni 2021 hat der Gesetzgeber die Kriterien für Solidargemeinschaften festgelegt. Damit wurde die Form der Solidargemeinschaften, sofern diese zum 20.01.2021 bestanden haben, als anderweitige Absicherung etabliert. Alle BASSG-Einrichtungen wurden im Februar 2022 vom Bundesgesundheitsministerium anerkannt.