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Samarita Solidargemeinschaft

Samarita setzt sich gegen Barmer durch

Die Barmer GEK lässt ihre Versicherte, Frau Sigrid Hepting, nach jahrelangem Rechtsstreit zur Samarita wechseln. Dadurch hat die Barmer de facto unsere Solidargemeinschaft als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ anerkannt. Dies ist ein wichtiger Erfolg für alle BASSG-Einrichtungen. Wir danken Frau Hepting, dass sie als Schlüsselperson diesen Erfolg überhaupt erst ermöglicht hat und heißen sie herzlich willkommen in unserer Gemeinschaft.

Die Barmer teilte vor einigen Tagen mit, dass sie bereit sei, Frau Hepting nun doch zur Samarita wechseln zu lassen. Damit haben wir uns in diesem wichtigen Musterverfahren durchgesetzt. Beharrlichkeit und Zusammenhalt aller BASSG-Einrichtungen haben letztlich den Ausschlag gegeben. Der Schritt der Barmer ist ein Signal an alle gesetzlichen Kassen, wechselwillige Mitglieder ziehen zu lassen.

Die Krankenkassen dürfen Versicherte laut Gesetz nur entlassen, wenn eine „anderweitige Absicherung“ vorliegt. Bislang hieß es von Seiten der Barmer, die Solidargemeinschaften würden einen Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen nicht erfüllen, weshalb sie Frau Hepting nicht zur Samarita wechseln ließ. Diesen Vorbehalt zieht die Barmer jetzt zurück. Der Rechtsanspruch sei in den Samarita- Statuten verankert, „wodurch wir den leistungsrechtlichen Anspruch nun als erfüllt ansehen“, erklärt Barmer-Sprecher Daniel Freudenreich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Nun wolle man abwarten, wie sich Verbände und Institutionen positionieren.

Seit 2009 läuft der Fall. Die Statuten der Samarita wurden bereits 2013 präzisiert. Zuletzt hatte das Bundessozialgericht sich einer Entscheidung wegen eines angeblichen Formfehlers entzogen. Die Entscheidung der Barmer ist nun der Durchbruch: Die Barmer erkennt mit diesem Schritt de facto die Samarita als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an.

Wie dpa berichtet, lobt auch der GKV-Spitzenverband die Einigung. Sprecherin Ann Marini kommentierte, dass die allgemeine Anerkennung der Solidargemeinschaften eine Aufgabe für den Gesetzgeber sei. Das sehen wir auch so: Berlin muss jetzt mit der Klarstellung der Kriterien, was eine Solidargemeinschaft ausmacht, für Rechtssicherheit sorgen.

 

Zahlreiche Medien haben über den Durchbruch berichtet. Lesen Sie den dpa-Bericht beim Handelsblatt oder beim Ärzteblatt:

http://www.handelsblatt.com/wirtschaft-handel-und-finanzen-roundup-krankenkasse-laesst-kundin-zu-solidargemeinschaft-wechseln/22626504.html

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95528/Barmer-laesst-Kundin-zu-Solidargemeinschaft-wechseln