Verfasst von: Annabell Meyer
veröffentlicht am: 14.06.2018

Die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder zählt

Das Portal krankenversicherung.net bringt ein Interview mit Samarita Sprecher Urban Vogel über die Folgen der Anerkennung der Samarita Solidargemeinschaft als anderweitige Absicherung durch die Barmer Ersatzkasse. Darin erklärt Vogel: „Wir sehen in dem Schritt der Barmer ein Signal an alle gesetzlichen Kassen, wechselwillige Mitglieder zur Samarita Solidargemeinschaft ziehen zu lassen. Die Kassen haben sich da bislang restriktiv verhalten. Das wird sich hoffentlich jetzt zum Positiven ändern.“

Auf die Frage, wie die Barmer zur Entscheidung kam, die Samarita als anderweitige Absicherung anzuerkennen, antwortet Vogel: „Die Barmer begründet ihre Anerkennung der Samarita damit, dass in der Vergangenheit der dauerhafte Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen in der Satzung der Solidargemeinschaft nicht verankert gewesen sei, nun aber alle leistungsrechtlichen Ansprüche erfüllt seien. Diese Präzisierung in den Statuten hatten wir allerdings schon 2013 vorgenommen. Die Erlaubnis zum Wechsel hätte die Barmer also spätestens damals schon erteilen können. Dennoch freuen wir uns, dass sie es immerhin jetzt tut und die Samarita als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall de facto anerkennt. Das ist ein Durchbruch.“

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