bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
bis zum Höchstsatz der GebüH
bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ
Eigenbeteiligung 30%
Mehrbettzimmer
kein Chefarzt
bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
medizinische Indikation ist Voraussetzung.
bis zu insgesamt zehn Sitzungen pro Kalenderjahr sind ohne Antrag möglich. Danach sind ein Antrag des Mitglieds und ein Therapieplan erforderlich.
Eigenbeteiligung 20%
bis zu fünf probatorische Sitzungen pro Kalenderjahr sind ohne Antrag möglich. Danach ist ein Antrag des Mitglieds und des Therapeuten erforderlich.
Eigenbeteiligung 20%
Eigenbeteiligung 20%
¹ Keine Medikamente im Sinne der Zuwendungsordnung sind: Nahrungsergänzungsmittel, Hustenpastillen, Vitaminpräparate, Körper-/Hautpflegemittel etc.
Im Einzelfall können Zuwendungen über den Zuwendungsrahmen hinaus erfolgen.
Der Paragraf 176 des SGB V stellt alle vor dem 21. Januar 2021 bestehenden Solidargemeinschaften einer Versicherung in einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) „als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ gleich. Auch die Samarita Solidargemeinschaft ist seit dem gesetzlich anerkannt.
Geschäftsstelle:
Samarita Solidargemeinschaft e.V.
Altenwall 17/18
28195 Bremen
Telefon: 0421-620 669 20
Fax: 0421-620 669 30
E-Mail: info@samarita.de
Internet: www.samarita.de