Samarita Solidargemeinschaft e.V.

IK-Nummer: 933100052

Zuwendungsrahmen

  • Allgemeinarzt

    bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ

  • Facharzt

    bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ

  • Heilpraktiker

    bis zum Höchstsatz der GebüH

  • Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie

    bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ
    Eigenbeteiligung 30%

  • Krankenhaus

    Mehrbettzimmer
    kein Chefarzt
    bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ

  • Medikamente 1

    medizinische Indikation ist Voraussetzung.

  • Therapien: z.B. Massagen, Heileurythmie, Sprachgestaltung und andere

    bis zu insgesamt zehn Sitzungen pro Kalenderjahr sind ohne Antrag möglich. Danach sind ein Antrag des Mitglieds und ein Therapieplan erforderlich.
    Eigenbeteiligung 20%

  • Psychotherapie

    bis zu fünf probatorische Sitzungen pro Kalenderjahr sind ohne Antrag möglich. Danach ist ein Antrag des Mitglieds und des Therapeuten erforderlich.
    Eigenbeteiligung 20%

  • Hilfsmittel

    Eigenbeteiligung 20%

¹ Keine Medikamente im Sinne der Zuwendungsordnung sind: Nahrungsergänzungsmittel, Hustenpastillen, Vitaminpräparate, Körper-/Hautpflegemittel etc.

Im Einzelfall können Zuwendungen über den Zuwendungsrahmen hinaus erfolgen.

Zur Zuwendungsordnung

Merkblatt für gesunde Zähne

Gesetzliche Anerkennung der Samarita Solidargemeinschaft

Der Paragraf 176 des SGB V stellt alle vor dem 21. Januar 2021 bestehenden Solidargemeinschaften einer Versicherung in einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) „als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ gleich. Auch die Samarita Solidargemeinschaft ist seit dem gesetzlich anerkannt.

Kontakt

Samarita Solidargemeinschaft e.V.

Geschäftsstelle:
Samarita Solidargemeinschaft e.V.
Altenwall 17/18
28195 Bremen

Telefon: 0421-620 669 20
Fax: 0421-620 669 30
E-Mail: info@samarita.de
Internet: www.samarita.de