- bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
- bis zum Höchstsatz der GebüH
- siehe Merkblatt für gesunde Zähne
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ
-
Eigenbeteiligung 30%
- Mehrbettzimmer, keine Wahlleistungen (z.B. 2-Bett-Zimmer)
- kein Chefarzt
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
- medizinische Indikation ist Voraussetzung
- bis zu insgesamt 10 Sitzungen pro Kalenderjahr sind ohne Antrag möglich, bei identischer Diagnose für mehrere Jahre jedoch maximal 30 Sitzungen
- für mehr als 10 Sitzungen im Kalenderjahr sind ein Antrag des Mitglieds und ein Therapieplan erforderlich
- medizinische Indikation ist Voraussetzung
- maximal 90 € je Sitzung, Eigenbeteiligung 20%
- bis zu 5 probatorische Sitzungen je Diagnose sind ohne Antrag möglich (maximal 115 € je Sitzung)
- für mehr als 5 Sitzungen ist ein Antrag des Mitglieds und des Therapeuten erforderlich (maximal 105 € je Sitzung)
- Eigenbeteiligung 20%
- bei Brillen pro Person: Innerhalb von 3 Jahren maximal 100 € für das Gestell und 400 € für Gläser oder Kontaktlinsen
- bei Hörgeräten pro Person: Innerhalb von 6 Jahren maximal 2.000 € pro Ohr
- Orthopädische Einlagen: maximal 200 € pro Jahr
- Kompressionsstrümpfe: maximal 200 € pro Jahr
- Eigenbeteiligung 20%
¹ Keine Medikamente im Sinne der Zuwendungsordnung sind: Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, Lebensmittel, Erkältungsmittel, Wärmepflaster und -creme, Körper-/Hautpflegemittel, Pastillen, Pflaster, Medikamente für Befindlichkeitsstörungen (z.B. Kopfschmerztabletten), Liefer- und Bezugskosten, etc.
Im Einzelfall kann der Vorstand bei Zuwendungen vom Zuwendungsrahmen abweichen. Besonders im Notfall und bei schweren Erkrankungen kann eine Abweichung nach oben erfolgen, bei unangemessenen Ansprüchen nach unten maximal auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Paragraf 176 des SGB V stellt alle vor dem 21. Januar 2021 bestehenden Solidargemeinschaften einer Versicherung in einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) „als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ gleich. Auch die Samarita Solidargemeinschaft ist seit dem gesetzlich anerkannt.
Geschäftsstelle:
Samarita Solidargemeinschaft e.V.
Altenwall 17/18
28195 Bremen
Telefon: 0421-620 669 20
Fax: 0421-620 669 30
E-Mail: info@samarita.de
Internet: www.samarita.de