Solidargemeinschaften als Alternative und Ergänzung zu den Systemen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Die Absicherung von Kosten im Krankheitsfall wird in Deutschland im Wesentlichen von zwei nebeneinander existierenden Krankenversicherungssystemen bestimmt: den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen (GKV, PKV).

Die Samarita Solidargemeinschaft hingegen nahm den traditionellen Gedanken berufständischer Unterstützungskassen auf und entwickelte diesen in jahrelanger Pionierabeit zu einer modernen Form der Absicherung von Krankheitskosten weiter. Die Samarita ist die erste Einrichtung dieser Art in Deutschland, die nicht berufsständisch gebunden ist.

Der Verzicht auf einen Rechtsanspruch auf bestimmte – in einem Katalog definierte – Leistungen ist für Solidargemeinschaften charakteristisch. Statt Ansprüche zu regeln, werden Zuwendungen im Krankheitsfall gegeben. Die individuellen Bedürfnisse eines jeden Mitglieds stehen im Vordergrund und eine sehr weit gefasste Entscheidungs- und Therapiefreiheit geht damit einher.

Die Samarita Solidargemeinschaft bringt mit der Struktur des Vereins und den Formen der Zusammenarbeit das Prinzip der Subsidiarität einer zivilen Bürgergesellschaft zum Ausdruck und schafft damit eine völlig neue Perspektive für Entwicklungen im Gesundheitswesen.