Die Mitgliederversammlung

- … ist das höchste Kontrollorgan des Vereins, sie ordnet durch ihre Beschlüsse alle gemeinsamen Angelegenheiten oder delegiert sie an Vorstandsgremien.
- Einmal jährlich treffen sich alle Mitglieder und
- genehmigen den Geschäftsbericht und entlasten den Vorstand,
- genehmigen die Geschäftsjahresabrechnung nach dem Bericht des Rechnungsprüfers,
- wählen den Vorstand bzw. berufen ihn ab,
- wählen den Rechnungsprüfer,
- beschließen über Satzungsänderungen, Zweckänderungen oder ggf. die Auflösung des Vereins.