Das Individualkonto

50% des Jahresbeitrags werden dem Individualkonto zugerechnet. Dieses Geld steht jedem Mitglied entsprechend der Zuwendungsordnung zur Verfügung.

Alle Kosten werden zunächst vom Mitglied ausgelegt und dann am Ende jedes Quartals gegen Vorlage der Rechnungen über die Geschäftsstelle im Rahmen des Individualkontos abgerechnet.

Bis zum 31. März des Folgejahres können noch Abrechnungen vom Individualkonto berücksichtigt werden. Was danach an Guthaben besteht, fließt dem Solidarfonds zu.