Eine solide Absicherung aller Krankheitskosten
Individualkonto und Solidarfonds
Die Mitgliedsbeiträge zur Samarita Solidargemeinschaft e.V. richten sich nach der Beitragsordnung. Rahmen und Art der Zuwendungen sind in der Zuwendungsordnung geregelt.
Die Beiträge werden prinzipiell in zwei Hälften wie folgt aufgeteilt:
100% Beitrag eines Samarita-Mitglieds
50 %: Individualkonto
Eine Hälfte der Beiträge fließt auf das Individualkonto. Über das Individualkonto kann entsprechend der Zuwendungsordnung jedes Mitglied selbst verfügen.
50 % Solidarfonds
Die andere Hälfte des Mitgliedsbeitrags wird dem Solidarfonds zugewiesen. Aus dem Solidarfonds werden auf Antrag die selteneren, größeren Risiken getragen (beispielsweise Operationen oder außergewöhnlich teure Behandlungen).
Außerdem wird aus diesen Mitteln der Geschäftsbetrieb der Solidargemeinschaft finanziert.
Downloads
der Beitrags- und der Zuwendungsordnung:
Beitragsordnung_2010.pdf
Zuwendungsordnung_2010.pdf